Beitragsordnung

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung regelt auf der Grundlage der Satzung des FC Echem e.V. die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder, sowie die Gebühren und Umlagen. Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Die rechtliche Verbindlichkeit dieser Ordnung wird dadurch nicht beeinträchtigt.

§ 2 Festsetzung, Erhebung

(1) Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrages und die Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.

(2) Die festgesetzten Beiträge werden zum 1. Januar des kommenden Geschäftsjahres erhoben, in der der Beschluss gefasst wurde. Die festgesetzten Umlagen werden zum 30.04. des laufenden Geschäftsjahres erhoben. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann für die Erhebung der Beiträge oder Umlagen auch ein anderer Termin festgelegt werden. Die Gebühren werden nach Fälligkeit erhoben.

(3) Die Erhebung der Beiträge, Gebühren und Umlagen erfolgt durch SEPA Lastschrift – Mandat. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach der DGSVO gespeichert.

§ 3 Beiträge

(1)  Die Mitgliedsbeiträge verteilen sich pro Monat wie folgt:

Kinder & Jugendliche bis 18 Jahre  5,00 €
Erwachsene  10,00 €
Mitglieder über 60 Jahre  8,00 €
Schüler, Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwillige über 18 Jahre  6,00 €
Arbeitslose  6,00 €
Passive bzw. Fördermitglieder  ab 5,00 €
Familie 15,00 €

(2) Der ermäßigte Studenten-/ Auszubildenden-Tarif muss beantragt werden. Ein entsprechender schriftlicher Nachweis (z.B. für das Studium, Schulbescheinigung für Schüler über 18 Jahre) muss dem Vorstand vorgelegt werden. Der ermäßigte Tarif ist nur für den bescheinigten Zeitraum gültig. Nach Ablauf ist unaufgefordert ein neuer Nachweis einzureichen, anderenfalls wird der Beitrag auf den normalen Tarif automatisch umgestellt.

(3) Die Familienmitgliedschaft besteht ab einem Erwachsenem und 2 Kindern oder ab zwei Erwachsenen und einem Kind. Sofern die notwendigen Personen in den Verein aufgenommen werden, wird automatisch der aktuelle Beitrag auf den Familienbeitrag angepasst. Eine separate Information erfolgt nicht.

(4) Der Beitrag ist halbjährlich per SEPA Lastschrift-Mandat zu entrichten. Die Zahlungen werden zum 01.03. und zum 01.09. eingezogen. Sofern die Tage auf ein Wochenende oder Feiertag fallen, verschiebt sich der Termin auf den nächsten Arbeitstag.

(5) Kosten für Rücklastschriften gehen vollständig zu Lasten des Mitglieds, sofern diese nicht durch den Verein geschuldet wurden (z. B. Erfassung der falschen IBAN). Mindestens 10 Euro werden an Gebühr berechnet. Zur Vermeidung weiterer Kosten können die Mitglieder auf die Zahlungsart Rechnung (Ziff. 6) umgestellt werden und erhalten zukünftig eine Rechnung, inklusive der Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühr.

(6) Zahlungen auf Rechnung sind auf Wunsch zulässig. Hierfür wird eine zusätzliche Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühr von 10 Euro erhoben.

(7) Barzahlungen sind nur in Ausnahmefällen möglich.

(8) Der Eintritt in den Verein erfolgt immer zum Ersten eines Monats. Der Mitgliedsbeitrag wird monatsgenau pro Halbjahr berechnet.

§ 4 Gebühren

(1) Die Aufnahmegebühr beträgt 5 Euro. Werden mehrere Anträge für eine Familie gleichzeitig eingereicht, so wird die Gebühr nur einmalig berechnet.

(2) Für zusätzliches Sportangebot (Fitnesskurse usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind und dem Mitglied vor Kursbeginn mitzuteilen sind.

§ 5 Beitragsbefreiung

Sonderregelungen zur Beitragsbefreiung werden in § 9 der Satzung des FC Echem e. V. geregelt.

§ 6 Vereinskonten

Der Verein verfügt über das nachfolgend aufgeführte Vereinskonto. Anfallende Beiträge, Umlagen oder Gebühren sind auf dieses Konto zu entrichten. Sparkasse Lüneburg
IBAN DE 38 2405 0110 0011 0004 78
BIC NOLADE21LBG

§ 7 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt am 23.05.2025 in Kraft.