Beitragsordnung

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung regelt auf der Grundlage der Satzung des FC Echem e.V. die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder, sowie die Verwaltungsgebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Die rechtliche Verbindlichkeit dieser Ordnung wird dadurch nicht beeinträchtigt.

§ 2 Festsetzung, Erhebung


(1) Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrages, die Verwaltungsgebühren und die Umlagen. Der Gesamtvorstand legt die Kursgebühren fest.

(2) Die festgesetzten Beiträge werden erstmals zum 01.03. des kommenden Geschäftsjahres erhoben, in der der Beschluss gefasst wurde. Die festgesetzten Umlagen werden zum 30.04. des laufenden Geschäftsjahres erhoben. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann für die Erhebung der Beiträge oder Umlagen auch ein anderer Termin festgelegt werden. Die Gebühren werden nach Fälligkeit erhoben.

(3) Die Erhebung der Beiträge, Gebühren und Umlagen erfolgt durch SEPA Lastschrift – Mandat. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach der DGSVO gespeichert.

§ 3 Beiträge

(1)  Die Mitgliedsbeiträge verteilen sich pro Monat wie folgt:

Kinder & Jugendliche bis 18 Jahre  5,00 €
Erwachsene  10,00 €
Mitglieder über 60 Jahre  8,00 €
Schüler, Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwillige über 18 Jahre  6,00 €
Arbeitslose  6,00 €
Passive bzw. Fördermitglieder  ab 5,00 €
Familie 15,00 €

(2) Der ermäßigte Studenten-/ Auszubildenden-Tarif muss beantragt werden. Ein entsprechender schriftlicher Nachweis (z.B. für das Studium, Schulbescheinigung für Schüler über 18 Jahre) muss der Mitgliederverwaltung vorgelegt werden. Der ermäßigte Tarif ist nur für den bescheinigten Zeitraum gültig. Nach Ablauf ist unaufgefordert ein neuer Nachweis einzureichen, anderenfalls wird der Beitrag auf den normalen Tarif automatisch umgestellt.

(3) Die Familienmitgliedschaft besteht ab einem Erwachsenen mit mindestens einem Kind. Sofern die notwendigen Personen in den Verein aufgenommen werden, wird automatisch der aktuelle Beitrag auf den Familienbeitrag angepasst. Eine separate Information erfolgt nicht.

(4) Der Beitrag ist halbjährlich per SEPA Lastschrift-Mandat zu entrichten. Die Zahlungen werden zum 01.03. und zum 01.09. eingezogen. Sofern die Tage auf ein Wochenende oder Feiertag fallen, verschiebt sich der Termin auf den nächsten Arbeitstag.

(5) Kosten für Rücklastschriften gehen vollständig zu Lasten des Mitglieds, sofern diese nicht durch den Verein geschuldet wurden (z. B. Erfassung der falschen IBAN). Mindestens 10 Euro werden an Gebühr berechnet. Zur Vermeidung weiterer Kosten können die Mitglieder auf die Zahlungsart Rechnung umgestellt werden und erhalten zukünftig eine Rechnung, inklusive der Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro.

(6) Barzahlungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und an den/die Kassenwart/-in zu leisten.

(7) Der Eintritt in den Verein erfolgt immer zum Ersten eines Monats. Der Mitgliedsbeitrag wird monatsgenau berechnet.

§ 4 Gebühren

(1) Die Aufnahmegebühr beträgt 5 Euro. Werden mehrere Anträge für eine Familie gleichzeitig eingereicht, so wird die Gebühr nur einmalig berechnet.

(2) Für zusätzliches Sportangebot (Fitnesskurse usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind und dem Mitglied vor Beginn mitzuteilen sind.

§ 5 Beitragsbefreiung

Sonderregelungen zur Beitragsbefreiung werden in § 9 der Satzung des FC Echem e. V. geregelt.

§ 6 Vereinskonten

Der Verein verfügt über das nachfolgend aufgeführte Vereinskonto. Anfallende Beiträge, Umlagen oder Gebühren sind auf dieses Konto zu entrichten. Sparkasse Lüneburg
IBAN DE 38 2405 0110 0011 0004 78
BIC NOLADE21LBG

§ 7 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt am 08.03.2024 in Kraft.