Hygienekonzept

 Hygienekonzept FC Echem e. V. 

    1. Alle Sporttreibenden und Trainingsleitungen halten sich bei sportlichen Aktivitäten des FC Echem e.V. an die aktuellen Corona Bestimmungen des Landes Niedersachsen. Die Bestimmungen sind unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html einsehbar.

 

    1.  Die Teilnahme am Sportangebot ist bei einschlägigen Krankheitssymptomen wie Fieber und Husten ausgeschlossen. Personen mit Krankheitssymptomen müssen der Sportanlage fernbleiben.

 

    1. Auf dem Sportgelände gelten die AHA-Regeln. A= 1,5 m Abstand halten, H=Hygiene beachten, Hände sind bei Betreten der Anlage zu desinfizieren, A=Alltagsmaske tragen, wenn der Abstand nicht gewahrt ist.
      Die Sporttreibenden betreten und verlassen die Sportanlage und den dazu gehörigen Parkplatz einzeln, nicht in Gruppen und mit dem nötigen Mindestabstand. Angehörige die ihre Kinder zum Training bringen, haben die Sportanlage während der Trainingszeit wieder zu verlassen.

 

    1. Im Vereinsheim gilt eine allgemeine Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-Maske). Bei der Sportausübung darf die Maske abgenommen werden.

 

    1.  Zwischen den jeweiligen Sportangeboten ist ein zeitlicher Puffer eingeplant, um einen kontaktlosen Übergang zu gewährleisten.

 

    1. Die Ausübung des Sports sowie Sportveranstaltungen drinnen wie draußen werden durch den Stufenplan 2.0 geregelt. Stufe 1 Inzidenz 0-35, Stufe 2 > 35, Stufe 3 > 50

 

    1. Die Nutzung der Umkleidekabinen und Duschen ist ab Stufe 2 untersagt. Die Toiletten sind während des Sportbetriebes geöffnet. Sie sind einzeln zu betreten. Der Gemeinschaftsraum darf nur zur Sportausübung (siehe Stufenplan) genutzt werden

 

    1.  Oberflächen wie Türgriffe und/oder Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden, werden von der Trainingsleitung nach jeder Übungsstunde desinfiziert.

 

    1. Desinfektionsmittel wird vom Verein zur Verfügung gestellt. Bei Bedarf stellt der Verein den Übungsleitern kostenlose Corona Schnelltests zur Verfügung.

 

    1. Auf dem Vereinsgelände ist der Verzehr von Speisen und Getränken verboten. Ausgenommen sind selbst mitgebrachte Getränke während des Trainings oder während organisierter Sportveranstaltungen. (z.B. Heimspiele)

 

    1. Eine Dokumentationspflicht bezüglich der Anwesenheit ist nicht notwendig. Bei Veranstaltungen mit Zuschauern ist eine Dokumentationspflicht erforderlich. Die Erfassung erfolgt über die Luca-App oder handschriftlich. Eine Weitergabe an das Gesundheitsamt erfolgt nur bei bestätigter Covid-19-Infektion. Diese Daten werden 3 Wochen aufbewahrt und danach datenschutzrechtlich von der Schriftführung vernichtet. .

 

    1.  Es halten sich keine Zuschauenden während des Trainings auf der Sportanlage auf.

 

    1. Vollständig Geimpfte oder Genesene haben bei Notwendigkeit dies nachzuweisen. Sie zählen bei regulierter Personenanzahl nicht mit. Ist die schriftliche Vorlage eines negativen Coronatest-Ergebnisses erforderlich, wird dies durch den Verein geprüft.

 

    1. Das Hygienekonzept hängt im Vereinsheim aus und kann hier heruntergeladen werden.

 

  1. Echem, 31.05.2021