§ 1 Allgemeine Regelungen
Diese Ehrenordnung regelt auf der Grundlage der Satzung des FC Echem e.V. Einzelheiten zur Durchführung von Ehrungen durch den Verein. Die Ehrenordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Die rechtliche Verbindlichkeit dieser Ordnung wird dadurch nicht beeinträchtigt.
§ 2 Grundsätze
Für langjährige Mitgliedschaft bzw. verdienstvolle Tätigkeit im Verein erhalten die Mitglieder nach Maßgabe dieser Ehrenordnung Ehrungen durch den Verein. Kein Mitglied hat einen satzungsmäßigen Anspruch auf eine Ehrung.
§ 3 Zuständigkeit
Der Gesamtvorstand entscheidet über die Ehrung von Mitgliedern mit einfacher Mehrheit seiner anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende werden durch die Mitgliederversammlung des FC Echem e.V. auf Antrag des Gesamtvorstandes ernannt. Die Entscheidung muss mit einer Mehrheit von 4/5 der anwesenden Mitglieder getroffen werden.
§ 4 Ehrungsanlass
Folgende Ehrungen können vorgenommen werden:
- Ehrung für Vereinstreue,
- Ehrung für besondere Verdienste um den Verein,
- Ernennung von Ehrenmitgliedern,
- Ernennung der Ehrenvorsitzenden.
§ 5 Ehrung für Vereinstreue
Der Verein ehrt Mitglieder:
- für 25jährige ununterbrochene Vereinszugehörigkeit,
- für 40jährige ununterbrochene Vereinszugehörigkeit,
- für 50jährige ununterbrochene Vereinszugehörigkeit.
Bei der Berechnung der Vereinszugehörigkeit wird das Eintrittsjahr als volles Jahr gerechnet. Die Berechnung ist nicht vom Alter abhängig.
§ 6 Ehrungen für besondere Verdienste um den Verein
Der Verein kann ehren:
- 10-jährige ununterbrochene verdienstvolle Tätigkeit im Gesamtvorstand oder in einem Vereinsamt,
- 20-jährige ununterbrochene verdienstvolle Tätigkeit im Gesamtvorstand oder in einem Vereinsamt,
- 30-jährige ununterbrochene verdienstvolle Tätigkeit im Gesamtvorstand oder in einem Vereinsamt.
§ 7 Ernennung von Ehrenmitgliedern
Zum Ehrenmitglied des Vereins auf Lebenszeit können nur Mitglieder ernannt werden:
- bei denen eine Mitgliedschaft von mehr als 60 Jahren besteht,
- die für 20-jährige ununterbrochene verdienstvolle Tätigkeit im Gesamtvorstand oder für 30-jährige verdienstvolle Tätigkeit in einem Vereinsamt geehrt wurden und sich weiterhin um den Verein außerordentlich verdient gemacht haben.
§ 8 Ernennung von Ehrenvorsitzenden
Zum Ehrenvorsitzenden des Vereins auf Lebenszeit kann ernannt werden, wer das Amt des Ersten Vorsitzenden über einen längeren Zeitraum (mindestens 10 Jahre) verdienstvoll ausgeübt hat. Ehrenvorsitzende bleiben beratende Mitglieder des Gesamtvorstandes. Diese Ernennung erfolgt frühestens nach Ausscheiden aus dem Gesamtvorstand.
§ 9 Festlegung und Verfahren
Alle Ehrungen des FC Echem e.V. werden vom geschäftsführenden Vorstand bei angemessenen Vereinsveranstaltungen durchgeführt. Alle Ehrungen werden von der Schriftführung in einer Ehrungsliste erfasst.
§ 10 Aberkennung von Ehrungen
Der Gesamtvorstand des FC Echem e.V. kann Ehrungen wieder aberkennen, wenn ihr Träger rechtswirksam aus dem Verein ausgeschlossen wird.
§ 11 Inkrafttreten
Die vorstehende Ehrungsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 08.03.2024 beschlossen und tritt ab diesem Zeitpunkt in Kraft.