§1 Allgemeine Regelungen
Diese Ehrenordnung regelt auf der Grundlage der Satzung des FC Echem e.V. Einzelheiten zur Durchführung von Ehrungen durch den Verein. Die Ehrungsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Die rechtliche Verbindlichkeit dieser Ordnung wird dadurch nicht beeinträchtigt
§2 Grundsätze
Für langjährige Mitgliedschaft bzw. verdienstvolle Tätigkeit im Verein erhalten die Mitglieder nach Maßgabe dieser Ehrenordnung Ehrungen durch den Verein. Kein Mitglied hat einen satzungsmäßigen Anspruch auf eine Ehrung.
§3 Zuständigkeit
Der Vorstand entscheidet über die Ehrung von Mitgliedern mit einfacher Mehrheit seiner anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden bzw. zum Ehrenmitglied auf Vorschlag des Vorstands. Die Entscheidung muss ohne Gegenstimme getroffen werden.
§4 Ehrungsanlass
Folgende Ehrungen können vorgenommen werden: Ehrung für Vereinstreue mit der Ehrennadel in Bronze, Silber und Gold und Urkunde; Ehrung für besondere Verdienste um den Verein; Ernennung von Ehrenmitgliedern und Urkunde; Ernennung des Ehrenvorsitzenden
§5 Ehrung für Vereinstreue
Der Verein verleiht
die bronzene Ehrennadel für 25jährige ununterbrochene Vereinszugehörigkeit,
die silberne Ehrennadel für 40jährige ununterbrochene Vereinszugehörigkeit und
die goldene Ehrennadel für 50jährige ununterbrochene Vereinszugehörigkeit
Bei der Berechnung der Vereinszugehörigkeit wird das Eintrittsjahr als volles Jahr gerechnet. Die Berechnung ist nicht vom Alter abhängig.
§ 6 Ehrungen für besondere Verdienste um den Verein
Der Verein kann die Verdienstnadel in Silber für 10-jährige ununterbrochene verdienstvolle Tätigkeit im Vorstand oder für 20-jährige verdienstvolle Tätigkeit in Vereinsamt einem verleihen. Die Verdienstnadel in Gold kann für 20-jährige ununterbrochene verdienstvolle Tätigkeit im Vorstand bzw. für 30-jährige verdienstvolle Tätigkeit in einem Vereinsamt verliehen werden. Die Vereinsverdienstnadeln werden nur an volljährige Mitglieder verliehen.
§7 Ernennung von Ehrenmitgliedern
Zum Ehrenmitglied des Vereins auf Lebenszeit können nur Mitglieder ab einer Mitgliedschaft von mehr als 60 Jahren ernannt werden. wem die Verdienstnadel in Gold verliehen wurde und sich weiterhin um den Verein außerordentlich verdient gemacht hat oder wem die Verdienstnadel in Silber verliehen wurde, mindestens 40 Jahre ununterbrochene Vereinszugehörigkeit hat und sich weiterhin um den Verein außerordentlich verdient gemacht hat.
§8 Ernennung von Ehrenvorsitzenden
Zum Ehrenvorsitzenden des Vereins auf Lebenszeit kann ernannt werden, wer das Amt des Ersten Vorsitzenden über einen längeren Zeitraum (mindestens 10 Jahre) verdienstvoll ausgeübt hat. Ehrenvorsitzende bleiben beratende Mitglieder des Gesamtvorstandes Diese Ernennung erfolgt frühestens nach Ausscheiden aus dem Vorstand oder postum.
§9 Festlegung und Verfahren
Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende werden durch die Mitgliederversammlung des FC Echem e.V. auf Antrag des Vorstandes ernannt. Mit der Ehrenmitgliedschaft und dem Ehrenvorsitz ist eine Beitragsbefreiung auf Lebenszeit verbunden. Alle Ehrungen des FC Echem e.V. werden vom Vorstand bei angemessenen Vereinsveranstaltungen durchgeführt. Alle Ehrungen werden vom Vorstand in einer Ehrungsliste erfasst.
§ 10 Aberkennung von Ehrungen
Der Vorstand des FC Echem e.V. kann Ehrungen wieder aberkennen, wenn ihr Träger rechtswirksam aus dem Verein ausgeschlossen wird.
§11 Inkrafttreten
Die vorstehende Ehrungsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 03. Februar 2017 beschlossen und tritt ab diesem Zeitpunkt in Kraft.