§ 1 Allgemeine Regelungen
Diese Ehrenordnung regelt auf der Grundlage der Satzung des FC Echem e.V. Einzelheiten zur Durchführung von Ehrungen durch den Verein. Die Ehrenordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Die rechtliche Verbindlichkeit dieser Ordnung wird dadurch nicht beeinträchtigt.
§ 2 Grundsätze
Für langjährige Mitgliedschaft bzw. verdienstvolle Tätigkeit im Verein erhalten die Mitglieder nach Maßgabe dieser Ehrenordnung Ehrungen durch den Verein. Kein Mitglied hat einen satzungsmäßigen Anspruch auf eine Ehrung.
§ 3 Zuständigkeit
Der Vorstand entscheidet über die Ehrung für besondere Verdienste mit einfacher Mehrheit seiner anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
Die Ehrung für Vereinstreue ergibt sich aus der Mitgliederliste.
§ 4 Ehrungsanlass
Folgende Ehrungen können vorgenommen werden:
– Ehrung für Vereinstreue
– Ehrung für besondere Verdienste um den Verein
– Ernennung von Ehrenmitgliedern
– Ernennung der Ehrenvorsitzenden
§ 5 Ehrung für Vereinstreue
Der Verein ehrt Mitglieder:
– für 25-jährige ununterbrochene Vereinszugehörigkeit
– für 40-jährige ununterbrochene Vereinszugehörigkeit
– für 50-jährige ununterbrochene Vereinszugehörigkeit
Bei der Berechnung der Vereinszugehörigkeit wird das Eintrittsjahr als volles Jahr gerechnet. Die Berechnung ist nicht vom Alter abhängig.
§ 6 Ehrungen für besondere Verdienste um den Verein
Der Verein kann ehren:
– 10-jährige ununterbrochene verdienstvolle Tätigkeit im Verein
– 20-jährige ununterbrochene verdienstvolle Tätigkeit im Verein
– 30-jährige ununterbrochene verdienstvolle Tätigkeit im Verein
§ 7 Ernennung von Ehrenmitgliedern
Die Ernennung von Ehrenmitgliedern wird nach § 6 (4) der Satzung geregelt.
§ 8 Ernennung von Ehrenvorsitzenden
Zum Ehrenvorsitzenden des Vereins auf Lebenszeit kann ernannt werden, wer über einen längeren Zeitraum (mindestens 8 Jahre) ein Mitglied des Vorstandes nach § 26 BGB war und diese Position verdienstvoll ausgeübt hat. Ehrenvorsitzende bleiben beratende Mitglieder des Vorstandes. Die Ernennung erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung nach Vorschlag des Vorstandes. Sie erfolgt frühestens nach Ausscheiden aus dem Vorstand.
§ 9 Festlegung und Verfahren
Alle Ehrungen des FC Echem e.V. werden von einem Mitglied des Vorstandes nach § 26 BGB bei angemessenen Vereinsveranstaltungen durchgeführt. Alle Ehrungen werden von einem Mitglied des Vorstandes in einer Ehrungsliste erfasst.
§ 10 Aberkennung von Ehrungen
Der Vorstand des FC Echem e.V. kann Ehrungen wieder aberkennen, wenn ihr Träger rechtswirksam aus dem Verein ausgeschlossen wird.
§ 11 Inkrafttreten
Die vorstehende Ehrungsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 23.05.2025 beschlossen und tritt ab diesem Zeitpunkt in Kraft.
