Ehrenordnung

§ 1 Allgemeine Regelungen

Diese Ehrenordnung regelt auf der Grundlage der Satzung des FC Echem e.V. Einzelheiten zur Durchführung von Ehrungen durch den Verein. Die Ehrenordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Die rechtliche Verbindlichkeit dieser Ordnung wird dadurch nicht beeinträchtigt.

§ 2 Grundsätze

Für langjährige Mitgliedschaft bzw. verdienstvolle Tätigkeit im Verein erhalten die Mitglieder nach Maßgabe dieser Ehrenordnung Ehrungen durch den Verein. Kein Mitglied hat einen satzungsmäßigen Anspruch auf eine Ehrung.

§ 3 Zuständigkeit

Der Vorstand entscheidet über die Ehrung für besondere Verdienste mit einfacher Mehrheit seiner anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
Die Ehrung für Vereinstreue ergibt sich aus der Mitgliederliste.

§ 4 Ehrungsanlass

Folgende Ehrungen können vorgenommen werden:
– Ehrung für Vereinstreue
– Ehrung für besondere Verdienste um den Verein
– Ernennung von Ehrenmitgliedern
– Ernennung der Ehrenvorsitzenden

§ 5 Ehrung für Vereinstreue

Der Verein ehrt Mitglieder:
– für 25-jährige ununterbrochene Vereinszugehörigkeit
– für 40-jährige ununterbrochene Vereinszugehörigkeit
– für 50-jährige ununterbrochene Vereinszugehörigkeit
Bei der Berechnung der Vereinszugehörigkeit wird das Eintrittsjahr als volles Jahr gerechnet. Die Berechnung ist nicht vom Alter abhängig.

§ 6 Ehrungen für besondere Verdienste um den Verein

Der Verein kann ehren:
– 10-jährige ununterbrochene verdienstvolle Tätigkeit im Verein
– 20-jährige ununterbrochene verdienstvolle Tätigkeit im Verein
– 30-jährige ununterbrochene verdienstvolle Tätigkeit im Verein

§ 7 Ernennung von Ehrenmitgliedern

Die Ernennung von Ehrenmitgliedern wird nach § 6 (4) der Satzung geregelt.

§ 8 Ernennung von Ehrenvorsitzenden

Zum Ehrenvorsitzenden des Vereins auf Lebenszeit kann ernannt werden, wer über einen längeren Zeitraum (mindestens 8 Jahre) ein Mitglied des Vorstandes nach § 26 BGB war und diese Position verdienstvoll ausgeübt hat. Ehrenvorsitzende bleiben beratende Mitglieder des Vorstandes. Die Ernennung erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung nach Vorschlag des Vorstandes. Sie erfolgt frühestens nach Ausscheiden aus dem Vorstand.

§ 9 Festlegung und Verfahren

Alle Ehrungen des FC Echem e.V. werden von einem Mitglied des Vorstandes nach § 26 BGB bei angemessenen Vereinsveranstaltungen durchgeführt. Alle Ehrungen werden von einem Mitglied des Vorstandes in einer Ehrungsliste erfasst.

§ 10 Aberkennung von Ehrungen

Der Vorstand des FC Echem e.V. kann Ehrungen wieder aberkennen, wenn ihr Träger rechtswirksam aus dem Verein ausgeschlossen wird.

§ 11 Inkrafttreten

Die vorstehende Ehrungsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 23.05.2025 beschlossen und tritt ab diesem Zeitpunkt in Kraft.